Wie finde ich eine neue Krankenkasse? Am Beispiel der City BKK

16. Mai 2011

Immer wieder neue Nachrichten, die von Versicherten berichten, die nach der Pleite der City BKK keine neue Krankenkasse finden können oder mit unberechtigten Auflagen überzogen werden. Viele Kassen lassen Versicherte der City BKK einfach abblitzen. Da drängen sich Fragen auf wie “Bin ich überhaupt noch versichert? Was geschieht, wenn ich keine neue Kasse finde?” u.v.m. Nachfolgend ein kurzer Überblick, der zeigen soll, wie die rechtlichen Grundlagen sind.

Es ist ein Spießrutenlaufen, das die Versicherten der City BKK in diesen Tagen erleben. Ihre Kasse ist pleite und wird zum 1. Juli geschlossen. Daher müssen sich rund 160 000 Menschen, die jetzt noch dort versichert sind, eine neue Kasse suchen. Doch das ist schwieriger als gedacht. Weil in der City BKK überproportional viele alte und kranke Menschen versichert sind und diese auch noch überwiegend in den Hochpreis-Metropolen Berlin und Hamburg leben, versuchen viele Anbieter, die neue, teure Kundschaft abzuwimmeln. Ein Einzelfall? Vielleicht nicht. Denn mit der BKK für Heilberufe zeichnet sich bereits eine zweite Kassenpleite ab. Zudem seien weitere Kassen in einer finanziell schwierigen Situation, warnt das Bundesversicherungsamt.

Doch was können die ”"Versicherten tun – wie findet man eine neue Krankenkasse?

Versicherungsschutz

Auch wenn die Kasse pleite ist, steht in Deutschland niemand ohne Versicherungsschutz da. Für die Versicherten der City BKK heißt das konkret: Bis zum 1. Juli sind sie über ihre alte Kasse versichert!

Pflichtversicherte – Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner oder Studenten – haben bis zu zwei Wochen nach dem Schließungstermin der City BKK, also bis zum 14. Juli.2011, Zeit, ihr Krankenkassen-Wahlrecht noch wahrnehmen.  Tun sie das nicht, meldet der Arbeitgeber sie bei der Kasse an, in der sie vor dem Wechsel zur City BKK versichert waren. Geht das nicht, weil die Betroffenen zeitlebens nur bei dieser einen Kasse waren oder aber vor dem Eintritt in die City BKK bei der staatlichen Versicherung der DDR versichert waren, darf der Arbeitgeber eine Kasse auswählen – auch einen Anbieter mit Zusatzbeitrag. Für den Versicherten ergebt sich durch diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht, er ist unter Umständen für 18-Monate an die neue Krankenkasse gebunden.

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Bleibt das Krankenkassen-Wahlrecht also ungenutzt, wird der Versicherte einer neuen Krankenkasse zugewiesen. Dabei gilt für Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber wieder bei der Krankenkasse versichert wird, bei der er vor der Mitgliedschaft bei der City BKK gemeldet war.

Ihre neue Krankenkassen-Mitgliedschaft sollten Versicherte umgehend ihrem Arbeitgeber oder einer anderen zur Meldung verpflichteten Stelle (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) mit einer Mitgliedsbescheinigung melden.

Die City BKK informiert alle Kunden mit einem persönlichen Schreiben. Dieser Brief ersetzt die Kündigungsbestätigung, die im Normalfall für einen Krankenkassenwechsel notwendig ist. Versicherte müssen das Schreiben der City BKK zusammen mit dem ausfüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen, um dort ab dem 1. Juli 2011 Mitglied zu werden. Gesetzliche Krankenkasse dürfen keinen Versicherten der City BKK ablehnen, unabhängig vom Alter, Einkommen und der Gesundheit des Antragstellers.

Freiwillig versicherte Mitglieder haben für die Wahl einer neuen Kasse bis zu drei Monate, also bis zum 30.09.2011, Zeit. DIe Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse wird auch in diesen Fällen immer rückwirkend zum 1. Juli hergestellt. Freiwillige Mitglieder müssen ihren Wechsel immer selbst erklären. Erfolgt dies nicht, greift eine nachrangige Versicherungspflicht bei der Kasse, bei der sie vor der City BKK zuletzt versichert waren. Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige besitzen kein eigenes Wahlrecht, sind aber ab dem ersten Tag in der neuen Krankenkasse mitversichert.

Wird man innerhalb der Zwei-Wochen- beziehungsweise der Drei-Monats-Frist krank, kann eine ärztliche Behandlung auch ohne Krankenversicherungskarte durchgeführt werden. Allerdings darf der Arzt in solchen Fällen eine private Rechnung ausstellen, die der Patient ggf. auch verauslagen muss. Das Geld wird jedoch zurückerstattet, wenn in der Praxis bis zum Ende des Quartals eine gültige Chipkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorgelegt werden kann.

Was tun, wenn die Kasse der Wahl nicht mitspielt?

In der Theorie ist die Sache klar: Keine Kasse darf jemanden ablehnen, dessen Kasse geschlossen wird – auch nicht, wenn er chronisch krank ist, teure Medikamente braucht oder im Krankenhaus liegt. In der Praxis versuchen derzeit aber viele Kassen, Versicherte der City BKK abzuwimmeln. Betroffene sollten solche Fälle dem Bundesversicherungsamt in Bonn oder den Verbraucherzentralen oder aber dem in jedem Bundesland vorhandenen Patientenbeauftragten den Vorfall melden und sich Beschweren. Diese Stellen gehen den Beschwerden nach.

Oft hilft es auch schon, der unwilligen Krankenkasse mit einer entsprechenden Beschwerde zu drohen. In aller Regel wirkt dies schon Wunder, da keine Krankenkasse an Negativ-Publicity interessiert ist. Traurig aber wahr: merken die Versicherungen, dass der Versicherte sich mit seinen Rechten auskennt und sich auch nicht abwimmeln lässt, wird der Aufnahmeantrag schnell angenommen.

Versicherte sollten darüber hinaus Nägel mit Köpfen machen, das heißt sich nicht mündlich vertrösten lassen, sondern einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen oder gehen sie mit einer Person ihrer Wahl (als Zeugin) in eine der Filialen. Sie können auch das Formular der Kasse zu Beweiszwecken per Einschreiben/Rückschein schicken. Damit haben Sie Ihr Wahlrecht ausgeübt. Lässt die Kasse den Vorgang schlummern, geht das dann zu ihren Lasten, heißt es beim Bundesversicherungsamt. Denn per Gesetz sind die Kassen verpflichtet, Aufnahmeanträge „zügig“ zu bearbeiten.

Pflegestufe

Viele Kassen versuchen Ältere damit abzuschrecken, dass bei einem Wechsel die Pflegestufe neu festgelegt werden müsse. Sie berufen sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts. Im Fall der City BKK soll das jedoch nicht gelten, heißt es beim Bundesversicherungsamt. Da die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen wird, gilt die Pflegestufe auch nach einem Kassenwechsel weiter!

Behandlungskosten

Auch die Kosten für laufende Behandlungen oder bereits genehmigte Maßnahmen (Reha, Zahnersatz) müssen nach einem Kassenwechsel von der neuen Kasse übernommen werden. Da die neue Kasse davon aber nichts weiß, sollten Neumitglieder die Kostenübernahme unbedingt ansprechen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wer zum Zeitpunkt des Wechsels im Krankenhaus liegt oder Krankengeld bekommt, erhält diese Leistungen ebenfalls von der neuen Kasse weiter.

Bonusprogramme

Wie die Kassen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Versicherten honorieren, ist ihre Sache. Daher gibt es keinen Anspruch darauf, nach einem Kassenwechsel das gewohnte Bonusprogramm weiter zu erhalten. Von der City BKK bereits genehmigte Erstattungen gelten aber auch gegenüber der neuen Kasse. Die Versicherten sollte die entsprechenden Unterlagen zeitnah bei der neuen Krankenkasse vorlegen.

Zusatzbeiträge

Mit 15 Euro verlangt die City BKK den höchsten Zusatzbeitrag unter allen Kassen. Versicherte, die das Geld bereits am Jahresanfang im Voraus überwiesen haben, können sich ihren Zusatzbeitrag anteilig für die Monate, in denen sie nicht mehr bei der City BKK versichert sind, erstatten lassen. Hierfür reicht ein formloses Anforderungsschreiben an die City BKK.

Zuzahlung

Praxisgebühr, Rezeptgebühr, Beteiligung an den Krankenhauskosten – gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten beteiligen – allerdings in Grenzen. Maximal zwei Prozent seines Bruttoeinkommens muss man für Zuzahlungen ausgeben, bei chronisch Kranken sind es ein Prozent. Wer diese Grenze erreicht hat, kann sich bei der Kasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Versicherte der City BKK, die bereits am Jahresanfang reinen Tisch gemacht haben, und ein beziehungsweise zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens an ihre Kasse überwiesen haben, müssen nach einem Wechsel nicht noch einmal zahlen. Die Zahlung an die City BKK gelten auch für die neue Kasse, betonen die Verbraucherschutzzentralen. Dem Aufnahmeantrag sollten Sie daher die entsprechenden Belege beifügen.

Das Bundesversicherungsamt erreichen Sie unter 0228/619-0, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, www.bundesversicherungsamt.de.

Den Patientenbeauftragten der Bundesregierung erreichen Sie über die Homepage. Hier finden Sie auch weitere Links, zu den jeweiligen Patientenbeauftragten der einzelnen Bundesländer.

 

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Ein Kommentar zu “Wie finde ich eine neue Krankenkasse? Am Beispiel der City BKK”

  1. Anonymous
    28. Juni 2011 um 11:57

    Lage der City BKK wird immer dramatischer…

    Erst die Schließung zum 1. Juli dieses Jahres, weil die Betriebskrankenkasse Pleite geht, dann die zahlreichen Kassen-Mitglieder, welche immer noch keine neue Krankenkasse haben. Nach der Bekanntgabe, dass die Mitarbeiter gegen ihre Kündigung klagen, s…

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