Was ist mit Beginn der Ausbildung zu beachten? Eine Checkliste der Notwendigkeiten

Manche suchen noch, viele haben ihn schon „ergattert“ – einen Ausbildungsplatz. Ein neuer Abschnitt im Leben beginnt. Nein, nicht das Lernen hört auf, aber wenn die Ausbildung beginnt, ist vieles zu beachten: Krankenkasse suchen, Versicherungen abschließen, Konto eröfftnen. Die nachstehende Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aber soll einen umfassenden Überblick über die Notwendigkeiten geben.

Für viele ist der Start ins Berufsleben der Beginn des Erwachsenwerdens. Die erste Million wird sicherlich während der Ausbildung nicht zu verdienen sein aber eine Berufsausbildung ändert so einiges: Plötzlich muss man sich um Konto und Krankenversicherung kümmern und abwägen, ob man schon jetzt in die Altersvorsorge investieren möchte. Alles Themen, die vorher meist die Eltern geregelt haben. Und jetzt? Jetzt sind die Jungen dran.

Konto

Das Gehalt wird nicht bar ausgezahlt – spätestens jetzt benötigt man also ein eigenes Konto. Geldhäuser wie die Sparda-Bank, die Sparkassen und auch Volks- und Raiffeisenbanken bieten kostenlose Girokonten für Auszubildende an, bei der Direktbank 1822 direkt gibt es das Young Giro-Konto für Azubis.

Bis zum 18. Lebensjahr kann man Girokonten jedoch nur als Guthabenkonten führen, erst danach bekommt man einen Dispokredit. Bei den Direktbanken ING Diba oder comdirect muss man generell 18 sein, um ein Konto einrichten zu können – dann gibt es das Konto aber zum Nulltarif.

Berufsausbildungsbeihilfe

Viele Auszubildende wollen oder können nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil das Zuhause zu weit vom Ausbildungsplatz entfernt liegt. Für eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer reicht das Ausbildungsgehalt aber oftmals nicht. Bei der Bundesagentur für Arbeit können Auszubildende in solchen Fällen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wie viel gezahlt wird, hängt vom Gesamtbedarf und bei beruflicher Ausbildung vom anzurechnenden Einkommen ab. Die Förderung muss, im Gegensatz zum Bafög, nicht zurückgezahlt werden.

Kindergeld

Bis der Nachwuchs 18 Jahre alt ist, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Sind die Kinder älter und machen eine Ausbildung, besteht dieser Anspruch weiter. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen. Ab dem nächsten Jahr soll das neu geregelt werden, dann soll das Kindergeld bei Auszubildenden einkommensunabhängig weitergezahlt werden. An einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wird aber noch gearbeitet.

Versicherungen

Der Beginn der Ausbildung ist auch der richtige Moment, um über seine Versicherungen nachzudenken. Bei manchen Policen ist man weiterhin über die Eltern versichert. Einige Versicherungen muss man selbst abschließen. Dazu zählt die Krankenversicherung.

Krankenversicherung

Auszubildende können sich nicht mehr, wie bislang möglich, über ihre Eltern gesetzlich versichern. Sie müssen sich um ihren eigenen Schutz kümmern, auch wenn sie noch keine 18 Jahre sind. Da Auszubildende nur einige hundert Euro im Monat verdienen, müssen sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei welcher man Mitglied wird, kann man sich selbst aussuchen. Der Beitragssatz ist mit 15,5 Prozent überall gleich. Acht Kassen verlangen darüber hinaus Zusatzbeiträge, darunter die DAK und die KKH. Unterschiede gibt es auch bei den Leistungen: Einige Krankenkassen bezahlen Reiseimpfungen und stellen ihren Versicherten eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Extrabeitrag zur Verfügung. Ein Vergleich kann sich also lohnen.

Berufsunfähigkeitsversichererung

Versicherungsberater halten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ein Muss. Mit ihr können sich Arbeitnehmer für den Fall schützen, dass sie durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Im Ernstfall wird dann eine Rente gezahlt. Wenn es finanziell möglich ist, sollte man bereits während der Ausbildung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beginnen. Sie kostet zwischen 30 und 60 Euro im Monat. Zwingende Voraussetzung ist eine solche Versicherung aber nicht.

Private Unfallversicherung

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, braucht keine private Unfallversicherung mehr. Das Existenzielle ist über die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt. Ansonsten ist solch eine Versicherung sinnvoll.

Hausratversicherung

Solange man bei den Eltern wohnt, ist man dort automatisch mitversichert. Wer auszieht, braucht in aller Regel keine neue Versicherung abzuschließen. Junge Leute haben keine entsprechenden Werte in der Wohnung. Ein Muss ist dafür die Privathaftpflicht.

Privathaftpflichtversicherung

Sie deckt die typischen Risiken des Alltags ab und schützt vor Schäden, die man selbst verursacht hat. Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung ist man bei den Eltern mitversichert, danach muss man selbst für den Schutz aufkommen.

Altersvorsorge

Viele Vorsorgeangebote werden staatlich gefördert. Das gilt vor allem für die Riester-Rente. 154 Euro Zulage gibt es pro Jahr, junge Leute unter 25 erhalten zudem einen Einmalbonus von 200 Euro. Es kann sich aber auch lohnen, eine Betriebsrente anzusparen. Hierbei verzichtet man auf einen Teil des Gehalts, der dann für das Alter angelegt wird. Allerdings kann man damit auch noch später beginnen – wenn man mehr verdient.

Haben wir etwas vergessen?

In jedem Fall wünschen wir gutes Gelingen, viele neue Erfahrungen in der Ausbildung und natürlich auch viel Spaß. Es gibt ein Leben nach der Schule.

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