BGH: Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind rechtswidrig

BGH: Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind rechtswidrigDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken für einen Verbraucherkredit keine Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Die Richter urteilten, die in Rechnung gestellten Kosten seien Kosten für Tätigkeiten, die im eigenen Geschäftsinteresse oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erbracht würden, weshalb sie von der Bank selbst zu tragen seien. Kreditnehmer könnten nun insgesamt etwa 13 Milliarden Euro von den Banken zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof (BFH) hat die Verbraucherrechte massiv gestärkt. In einem Urteil vom gestrigen Dienstag entschieden die Richter, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Privatkredite verlangen dürfen. Begründet wurden die Gebühren mit Kosten für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden und die allgemeine Bearbeitung des Kredits. Laut BGH handelt es sich dabei um Kosten, die die Bank selbst zu tragen hat und nicht auf den Kunden abwälzen darf.

Bearbeitungsgebühren sind rechtswidrig

Die Richter begründeten das Verbot der Bearbeitungsgebühren damit, dass die Banken Kosten für Tätigkeiten auf die Kunden abwälzen, die sie entweder in eigenem Geschäftsinteresse oder weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, durchführen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit und die Bearbeitung eines Kredits sind demnach bankinterne Vorgänge und müssen nicht vom Kunden bezahlt werden.

Einige Banken, darunter die Postbank und die National Bank, erhoben Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite in Höhe von ein bis 3,5 Prozent der Kreditsumme und behielten diese bei der Auszahlung gleich ein. Das führt in einer Beispielrechnung dazu, dass jemand einen Kredit über 30.000 Euro aufnehmen könnte und die volle Summe auch erhalten würde. Bei einer Bearbeitungsgebühr von drei Prozent müsste er allerdings 30.900 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Bis zu 13 Milliarden Euro Rückforderungen

Kunden, die Kreditverträge abgeschlossen haben, die eine Bearbeitungsgebühr beinhalten, können diese nun von den Kreditinstituten zurückfordern. Im oben genannten Beispiel hat der Kreditnehmer folglich das Recht, die Gebühr von 900 Euro zuzüglich der Zinsen darauf zurückzufordern. Jährlich werden in Deutschland etwa 7,7 Millionen Privatkredite vergeben. Experten der Stiftung Warentest haben ermittelt, dass Verbraucher nun insgesamt bis zu 13 Milliarden Euro von den Banken zurückfordern könnten.

Allerdings ist noch nicht endgültig geklärt, wie viele Verbraucher tatsächlich von dem Urteil profitieren. Es scheint wahrscheinlich, dass sich das Urteil auf sämtliche Kreditverträge bezieht, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden. Die Entscheidung, ob Kreditnehmer, die ihren Kredit vor dem Jahr 2011 aufgenommen haben, die Bearbeitungsgebühren ebenfalls zurückverlangen können, steht noch aus. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil und bezeichneten es als längst überfällig.

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