Urteil im Hoeneß-Prozess wahrscheinlich noch am Donnerstag

Der zweite Prozesstag des Verfahrens gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung hat die Erkenntnis gebracht, dass der Präsident des FC Bayern München mindestens 27,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll. Heute werden zwei weitere Zeugen vernommen. Sollte die Anhörung heute abgeschlossen werden, soll das Urteil wie geplant am Donnerstag gefällt werden. Eine Haftstrafe für Hoeneß scheint kaum noch vermeidbar.

Am vergangenen Montag begann der Prozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht München II. Schon am ersten Tag gestand der Präsident des FC Bayern München, statt den ursprünglich bekannten 3,5 Millionen Euro, weitere 15 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Gestern kam bei der Zeugenanhörung einer Rosenheimer Steuerfahnderin ans Licht, dass sich die Steuerschuld auf mindestens 27,2 Millionen Euro beziffern lässt. Trotz der neuen Erkenntnisse soll der Prozess laut Aussage des zuständigen Richters am morgigen Donnerstag abgeschlossen werden. Die wichtigste Frage bleibt die, ob die strafbefreiende Selbstanzeige vom Gericht als gültig anerkannt wird.

70.000 Seiten Steuerunterlagen und 50.000 Kontobewegungen

Die Steuerbeamtin aus Rosenheim, die gestern vor Gericht aussagte, berichtete von 70.000 Seiten Material, welches Hoeneß direkt nach seiner Selbstanzeige beim Finanzamt einreichte. Die Beamten standen zudem vor der Herausforderung, etwa 50.000 Kontobewegungen überprüfen und bewerten zu müssen. Am 27. Februar reichte die Verteidigung fünf USB-Sticks mit Material über die beiden schweizer Konten bei der Vontobel-Bank nach, das ausgedruckt ebenfalls über 52.000 Seiten lang war. Brisant ist der Zeitpunkt der Übergabe, da die Dateien bereits am 18. Januar 2013 erstellt wurden und somit möglicherweise über ein Jahr lang von der Verteidigung zurückgehalten wurden.

Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass Hoeneß statt der ursprünglichen 3,5 Millionen Euro und den am Montag gestandenen weiteren 15 Millionen Euro, insgesamt mindestens 27,2 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben soll. Der Betrag könnte im Laufe des Verfahrens noch weiter steigen, denn laut Aussage der Steuerbeamtin handelt es sich dabei noch nicht um den finalen Wert, sondern um eine Schätzung. Die Berechnung der korrekten Summe müsse nach Vorlage aller Fakten noch einmal gewissenhaft durchgeführt werden, erklärte sie. Es handele sich bei der Schätzung jedoch um eine optimistische Kalkulation, die für Hoeneß den „Best Case“ darstelle.

Haftstrafe immer wahrscheinlicher

Der Fall Hoeneß ist mittlerweile zu einem Politikum geworden und dürfte die Diskussionen über die strafbefreiende Selbstanzeige weiter befeuern. Hoeneß kann derzeit nur hoffen, dass seiner Selbstanzeige vor Gericht als gültig anerkannt wird, denn es scheint für ihn die einzige Möglichkeit zu sein, einer Haftstrafe zu entgehen. Es gibt keinen festen Wert, ab welcher Höhe der hinterzogenen Steuern eine Gefängnisstrafe unvermeidbar ist. Zwar gibt es die Richtlinie, dass ein solches Urteil ab einer Höhe von einer Million Euro zu fällen ist, jedoch können auch darüber besonders mildernde Umstände geltend gemacht werden, beispielsweise Geständigkeit, soziales Engagement, Ersttäterschaft oder vollständige Kooperation bei der Aufklärung. All diese Punkte kann Hoeneß für sich in Anspruch nehmen.

Trotzdem wird eine Bewährungsstrafe oder gar ein Freispruch mit jedem Tag unwahrscheinlicher. Dass der ehemalige Manager des FC Bayern München in dem jetzt untersuchten Zeitraum 50 Millionen Euro Steuern gezahlt hat, steht in keinem Verhältnis mehr zu den derzeit ermittelten 27,2 Millionen Euro hinterzogenen Steuern. Selbst wenn alle strafmindernden Umstände berücksichtigt und die Selbstanzeige teilweise als gültig bewertet werden sollte, sehen Rechtsexperten kaum genügend Spielraum für ein milderes Urteil als eine Freiheitsstrafe. Zudem gilt der zuständige Richter als äußerst korrekt und Steuervergehen werden in Bayern generell verhältnismäßig streng geahndet.

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