Förderung durch den Gründungszuschuss sinkt bald stark
9. Oktober 2011Viele Existenzgründer sind auf den staatlich finanzierten Gründungszuschuss angewiesen und dieser wurde dementsprechend auch häufig von Leuten genutzt, die ihr Glück in der Selbstständigkeit suchten. Doch ab dem 01. November 2011 ändert sich die Ausschüttung und Art dieser Förderung grundlegend. Vor etwa zwei Wochen beschloss der Bundestag eine radikale Kürzung der Gründungsförderung, welche schon Anfang November in Kraft treten soll.
Grund für diesen starken Einschnitt sind die Sparmaßnahmen der Bundesregierung, die vor allem in diesem Sektor das Sparschwein zückt. Ziel ist es, den Gründungszuschuss um ganze 66 Prozent zu kürzen und mit der, dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ umschriebenen, Haushaltskürzung bis 2015 rund 7,5 Milliarden Euro im Resort der Bundesagentur für Arbeit einzusparen. Dabei fällt den Kürzungen zum überwiegenden Teil der Zuschuss für Existenzgründer zum Opfer. Doch genau diese benötigen oft eine staatliche Förderung. Nicht jeder kann sich einen Kredit leisten oder anderweitig den Beginn der Selbständigkeit finanzieren. Daher ist es zweifelhaft, ob die Regierung mit diesem Sparpaket den richtigen Weg einschlägt.
Diese Richtung der Politik wird nicht nur vom Bundesrat und vielen Experten als kritisch beurteilt. Auch die Finanzexperten von ver.di und eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit sehen aufgrund der geplanten Einschnitte einen mittelgroßen Sturm auf den Arbeitsmarkt in Deutschland zukommen.
Die Kürzungen bedeuten konkret: Konnten Existenzgründer mit guten Ideen bisher auf eine jährliche Gesamtunterstützung von 1,8 Milliarden Euro hoffen, so wird dieses Resort in Zukunft auf unter 500 Millionen Euro verkleinert.
Als Folge der Kürzung rechnen viele mit einem allgemeinen massiven Rückgang des Gründungsgeschehens in Deutschland. Die im internationalen Vergleich diesbezüglich sowieso schon vergleichsweise angeschlagene Bundesrepublik wird im Rahmen neuer und erfolgreicher Existenzgründungen weiter zurückfallen. Wenn das Gesetz im November in Kraft tritt, wird mit weiteren negativen Auswirkungen, den restlichen Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit betreffend, gerechnet. 2010 nutzten rund 146.000 Personen den Gründungszuschuss und schafften damit weiteren 250.000 Personen einen neuen Arbeitsplatz. Diese Zahl wird aufgrund der geringeren Förderung wahrscheinlich stark abnehmen.
Auch innerhalb des Regierungsapparats sind die Pläne stark umstritten. So äußerte sich der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Gesetztes Entwurf der Bundesregierung vom 25. August 2011 bezüglich des Gründungszuschusses wie folgt: Der bisherige Zuschuss wurde als „(…) erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung (…)“ bezeichnet, welches beibehalten werden sollte.
Das neue Modell der Geldverteilung setzt auf „Fallmanager, die den Entscheidungsspielraum erhielten, den sie bräuchten, um schneller und passgenauer zu helfen“. Was eine Sprecherin der Bundesregierung damit sagen will ist, dass statt wie bisher von Fachmännern auf Grundlage eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss, nun die Bewilligung desselben nach dem Ermessen der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit durchgeführt wird. Ein Ermessen stellt dabei einen weitaus größeren Beurteilungsspielraum dar, welcher auch benötigt wird, um die hohen Budgetkürzungen, der ab November zur Verfügung stehenden Mittel, durch mehr Negativbescheide zu finanzieren.
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Kategorien: Wirtschaftspolitik
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19. Januar 2012 um 16:51
Es ist sehr schade das wieder mal am falschen Ende gespart wird, wie man es am Gründungszuschuss sehen kann. Nun ist es für Gründer noch wichtiger, eine Vorabberatung eines Coaches in Anspruch zu nehmen, um dem Zuschuss etwas näher zu kommen.