Sie verfügen bereits über ein KfZ und möchten nun ein weiteres, ein Zweites, bei einer Autoversicherung anmelden? Dann haben wir an dieser Stelle für Sie ein paar grundsätzlichen Infos zusammengetragen.
Die erste Variante ist die Schnellste: bei dem Versicherer Ihres Erstfahrzeugs nachhaken, mit welchen Konditionen dieser Ihr zweites KfZ versichern könnte. Diese Variante eignet sich aber nicht unbedingt, um den günstigsten Anbieter für Ihre Zweitwagenversicherung zu erhalten. Um das günstigste Angebot auf dem Markt zu ermitteln, ist der Vergleich mehrerer Anbieter samt ihrer Tarife von Vorteil.
Lohnt es sich, den Zweitwagen genau so wie den Erstwagen zu versichern bzw. ist dies überhaupt möglich?
Fest steht: Es besteht die Möglichkeit, den Zweitwagen wie den Erstwagen zu versichern. Einige Autoversicherungen auf dem Markt bieten spezielle Tarife an, bei denen der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft wird. Für Sie lohnt sich dies selbstverständlich dann, wenn Ihr derzeitiges Fahrzeug (Erstwagen) bereits über eine preisgünstige SF-Klasse verfügt.
Ob Sie bei Ihrem Zweitwagen dieselbe SF-Klasse erhalten, wie bei Ihrem Erstwagen, ist bei einigen Anbietern auch vom Grad Ihrer Fahrerfahrung mit dem ersten Fahrzeug abhängig.
Unter Zweitwagenregelung wird die etablierte Regelung verstanden, dass die meisten Autoversicherer ihren Kunden anbieten, den Zweitwagen unter einer besseren Einstufung zu versichern. In vielen Fällen erhält der Kunde damit für seinen Zweitwagen die SF-Klasse 2 oder steigt sogar noch weiter auf.
Im Prinzip alle Personen, die in den Versicherungsvertrag eingetragen werden. Sie müssen der Autoversicherung mitteilen, welche Personen den Zweitwagen fahren und nutzen. Sie wollen den Zweitwagen nur alleine nutzen? Kein Problem.
Außerdem: Ab und zu werden von Autoversicherern sogar spezielle Tarife für KfZ angeboten, bei denen nur die Person, die sich bei der Versicherungsgesellschaft versichert hat, das Fahrzeug anschließend nutzen darf.
Um potenziell günstige Konditionen für Ihren Zweitwagen zu erhalten, sind meist drei Bedingungen wichtig zu erfüllen:
1. Der Halter des zweiten Kfz sollte derselbe sein wie der des Erstfahrzeugs!
2. Werfen Sie einen Blick auf die Schadensfreiheitsklasse Ihres Erstwagens: denn diese sollte unbedingt besser als 0 sein.
3. Für den Halter des Zweitwagens kann ein Mindestalter (z. B. 25 Jahre) gelten.
Befindet sich in Ihrem Haushalt sogar ein drittes oder viertes Fahrzeug, z. B. Wenn die eigenen Kinder noch mit im Haushalt leben, dann kann die Versicherung dieser Fahrzeuge ebenfalls zu den Konditionen der Zweitwagenversicherung ablaufen.
Wer sich die Angebote der Autoversicherer etwas näher ansieht, erkennt: die Schadensfreiheitsklasse wird besser mit abnehmendem Unfallrisiko. Wer in den letzten Jahren bislang unfallfrei war, ist also klar im Vorteil – und kann somit mindestens mit der Schadensfreiheitsklasse ½ (nicht 0) für seinen Zweitwagen rechnen.
Streben Sie eine bessere Einstufung als SF-Klasse ½ für Ihren Zweitwagen an, müssen Sie einige Bedingungen von den Anbietern erfüllen, um in eine bessere zu gelangen.
Faktoren, die Einfluss nehmen auf die Einstufung, sind z. B.:
Ihre alte Versicherungsgesellschaft wird der neuen Versicherung Ihre aktuelle SF-Klasse mitteilen, in der Sie sich befinden. Verkaufen Sie Ihr Auto, bleibt die SF-Klasse noch drei Jahre gültig.
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