Patentstreitigkeiten sind in der Mobilfunkbranche an der Tagesordnung. Besonders die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung beherrschten monatelang die Schlagzeilen. Nicht nur Mobilfunkkonkurrenten streiten sich in schöner Regelmäßigkeit mit Apple, sondern auch Patentverwerter wie IPCom. Das deutsche Unternehmen verklagte Apple auf einen Schadenersatz in Höhe von 1,57 Milliarden Euro, da der Konzern aus Cupertino angeblich die Rechte an einem Patent verletzt hätte, welches eine Technologie beschreibt, mittels der auch im Falle einer Netzüberlastung, wenigstens noch Notrufe getätigt werden können.
Berufung weiterhin möglich
Das strittige Patent trägt die Bosch-Bezeichnung #100 und wird die Gerichte sicherlich weiter beschäftigen. Bosch hatte damals vier Milliarden Euro in die Entwicklung der Technologie investiert, die insoweit den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert, dass es trotz Überlastung von Mobilfunknetzen weiter möglich ist, Polizei und Rettungskräfte zu kontaktieren. Während andere Telefonate nicht möglich sind, können Notrufe über eine Art Überholspur getätigt werden. IPCom hat die Rechte an diesem Patent im Jahr 2007 von Bosch gekauft und fordert seitdem Lizenzgebühren für dessen Nutzung ein. Die 1,57 Milliarden Euro sollten einen Ausgleich für die Investitionen von Bosch darstellen.
Eine Urteilsbegründung seitens des Landgerichts Mannheim liegt derzeit noch nicht vor. Es ist nur bekannt, dass laut der Ansicht des Gerichts keine Rechtsverletzung vorliegt. Allerdings hat IPCom das Recht in Berufung zu gehen und den Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe neu aufzurollen. IPCom-Anwalt Jerome Kommer kündigte bereits an, diese Berufung einzulegen. Aufgrund dieses Urteils haben Handyhersteller zudem die Möglichkeit vor das Bundespatentgericht zu ziehen um das Patent für ungültig erklären zu lassen.
Erleichterung bei Apple
Zwar gibt es noch keine offizielle Stellungnahme seitens Apple, Insider berichten jedoch, dass das Urteil dort mit Freude und Erleichterung aufgenommen wurde. Ähnlich dürfte es Handyhersteller HTC ergehen, der ebenfalls von IPCom wegen Patentverletzung verklagt wurde und ebenso wie Apple vom Landgericht Mannheim freigesprochen wurde. IPCom selbst betreibt kein operatives Geschäft, sondern lebt von der Erhebung von Lizenzgebühren, die im Zweifelsfall auch eingeklagt werden.
IPCom hält etliche Mobilfunkpatente. Wer diese darin beschriebenen Technologien nutzen möchte, muss Lizenzgebühren dafür bezahlen. Apple weigerte sich, woraufhin der Patentverwalter klagte. Auch die Telekom wurde bereits von IPCom wegen Patentverletzungen verklagt. Im vergangenen Sommer einigte man sich außergerichtlich auf die Beilegung von 20 Gerichtsprozessen. Die Telekom zahlte dafür einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
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