Krankenversicherung wechseln - aber wohin?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben für 2016 neue Zusatzbeiträge festgelegt. Krankenversicherte, die 2016 einen höheren Zusatzbeitrag als 2015 bezahlen müssen, können sich auf ihr Sonderkündigungsrecht berufen und die Krankenkasse wechseln. In unserem Krankenkassenvergleich 2016 zeigen wir die Krankenkassen mit den besten Konditionen.
Die meisten Krankenkassen haben die Höhe ihrer Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2016 angepasst. In vielen Fällen haben die Kassen die Zusatzbeiträge erhöht. Wer 2016 mehr bezahlen soll als 2015, kann aufgrund des Sonderkündigungsrechts zu einem anderen Anbieter wechseln. Krankenversicherte, die bereits seit 18 Monaten oder länger bei ihrem Anbieter versichert sind, können ihre Krankenkasse jederzeit zum übernächsten Monat wechseln. Ein Krankenkassenvergleich kann sich also jederzeit lohnen und nicht nur zum Jahresbeginn.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Liste der Zusatzbeiträge 2016 veröffentlicht, welche regelmäßig aktualisiert wird und auf den offiziellen Zahlen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) basiert. Aus der Liste geht hervor, dass die Metzinger BKK die einzige Krankenkasse ist, die auf einen Zusatzbeitrag verzichtet. Dadurch ist sie wie im vergangenen Jahr der Anbieter mit den niedrigsten Beiträgen. Allerdings kann nicht jeder zur Metzinger BKK wechseln, da sie nur in Baden-Württemberg tätig ist.
Das sind die 10 günstigsten Krankenkassen 2016:
Krankenversicherer | Zusatzbeitrag |
Metzinger BKK | 0,00% |
AOK PLUS | 0,30% |
AOK Sachsen-Anhalt | 0,30% |
BKK MEM | 0,30% |
BKK PFAFF | 0,40% |
BKK Scheufelen | 0,40% |
BKK Würth | 0,40% |
BKK Faber-Castell & Partner | 0,50% |
BKK Rieker.Ricosta.Weisser | 0,50% |
BKK Schwarzwald-BaarHeuberg | 0,50% |
(Stand: 04.01.2016)
Auffällig ist, dass es sich bei den günstigsten Krankenkassen 2016 hauptsächlich um regionale oder Betriebskrankenkassen handeln, die nicht bundesweit geöffnet sind. Im Vergleich der bundesweit geöffneten Krankenkassen erhebt die HKK mit 0,59% den niedrigsten Zusatzbeitrag.
Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich nicht immer. Verbraucherschützer machen auch 2016 wieder darauf aufmerksam, dass die günstigste Krankenversicherung nicht automatisch die beste sein muss. Grundlegend bietet jeder Anbieter den gleichen Versicherungsschutz, da die Kassen an einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog gebunden sind. Dieser Leistungskatalog ist jedoch nur als Grundlage zu verstehen, da die Krankenkassen freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können.
Solche Leistungen sind beispielsweise die Kostenübernahmen von präventiven Gesundheitsmaßnahmen, alternativen Behandlungsmethoden oder Impfungen. Zusätzliche Leistungen kosten zusätzliches Geld, und das wirkt sich letztendlich auf die Zusatzbeiträge aus. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Kundenservice der verschiedenen Krankenkassen, der nicht bei jedem Anbieter gleich gut ist.
Zum Jahresbeginn 2015 wurde der allgemeine Krankenkassen Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge jeweils zu 50 Prozent. Durch die Senkung des Beitragssatzes um 0,9 Prozentpunkte fehlen den Krankenkassen natürlich Einnahmen. Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, dies zu kompensieren. Den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zahlt allein der Arbeitnehmer.
Kritiker dieser Regelung, wie der DGB, setzen sich für eine Gesetzesänderung ein. Der Hauptkritikpunkt ist die Tatsache, dass die Zusatzbeiträge nur vom Arbeitnehmer bezahlt werden müssen. Das bevorteilt den Arbeitgeber und führt dazu, dass die steigenden Kosten im Gesundheitswesen nur auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Laut DGB wäre es gerecht, wenn die Krankenkassenbeiträge inklusive Zusatzbeiträge wie früher jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen würden.
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