Der Prozess gegen FC-Bayern-Präsident und Wurstfabrikant Uli Hoeneß in München hat begonnen. Anfang des Jahres 2013 zeigte sich Hoeneß selbst wegen Steuerhinterziehung an. Die Selbstanzeige ist ein juristisches Mittel, das Steuersündern erlaubt, einer Anzeige zuvorzukommen. Zwar wird trotzdem Anklage erhoben und ein Prozess geführt, die Selbstanzeige wirkt sich jedoch stark straflindernd aus. Das Gericht hat nun zu entscheiden, ob die Selbstanzeige rechtmäßig war und in welcher Höhe Hoeneß tatsächlich Steuern hinterzogen hat. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Haftstrafe ohne Bewährung.
Vorwürfe umfassender als bekannt
Dass Hoeneß Steuern in Höhe von 3,55 Millionen Euro hinterzogen haben soll, war bekannt. Die Verlesung der Anklageschrift sorgte am heutigen Vormittag für eine Überraschung, denn Hoeneß wird außerdem vorgeworfen, 5,5 Millionen Euro an Verlustvorträgen aus seinen privaten Veräußerungsgeschäften gemacht zu haben, um seine Steuerschuld nach unten zu drücken. Die Anklageschrift listet sieben Fälle auf, die zwischen dem 10. Mai 2004 und dem 25. Mai 2011 vorgefallen sein sollen.
Staatsanwalt Achim von Engel verlas die vierseitige Anklageschrift und sagte wörtlich: „Insgesamt verschwieg der Angeschuldigte steuerbare Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und sonstige Einkünfte in Höhe von 33.526.614 Euro. Dadurch wurden Steuern in Höhe von 3.545.939,70 Euro nicht festgesetzt. Weiterhin erhielt sich der Angeschuldigte zu Unrecht Verlustvorträge hinsichtlich der privaten Veräußerungsgeschäfte in Höhe 5.519.739,20 Euro.“
Hoeneß droht trotz Selbstanzeige Haftstrafe
Die vorgeworfenen Steuerhinterziehungen sind juristisch teilweise verjährt. Noch ist unklar, wie hoch die Steuerschuld wirklich ist. Der Spiegel spricht von 900.000 Euro, die Süddeutsche Zeitung spricht von 3,5 Millionen Euro, was sich in der Anklage wiederspiegelt. Selbst wenn die Berechnungen des Spiegel stimmen sollten, ist damit zu rechnen, dass sich die Steuerschuld weiter erhöhen wird, sollten sich die Vorwürfe der Verlustvorträge der privaten Veräußerungsgeschäfte bewahrheiten. Dadurch verringerte sich schließlich die Höhe der Steuerschuld. Dieser Fakt ist besonders brisant, da das Gesetz vorsieht, eine Haftstrafe ohne Bewährung auszusprechen, wenn die Steuerschuld eine Million Euro übersteigt.
Zudem ist weiterhin unklar, ob die Selbstanzeige des Wurstfabrikanten und ehemaligen Managers des FC Bayern München überhaupt gültig ist. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt dies, da sie lückenhaft sein soll. Außerdem spielt der Zeitpunkt der Selbstanzeige eine wichtige Rolle. Laut Gesetz ist sie nur gültig, wenn der Steuersünder seine Missetaten in vollem Umfang eingesteht und wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch unentdeckt waren. Außerdem durfte der Täter auch nicht damit rechnen, dass Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden könnten. Laut Medienberichten wurde Hoeneß jedoch angeblich über Recherchen und drohende Ermittlungen bezüglich eines Kontos seiner Bank in der Schweiz informiert. Die anscheinend unvollständige Selbstanzeige reichte er Medieninformationen zufolge genau einen Tag danach ein. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. Ein Urteil wird entsprechend für Donnerstag, den 13. März 2014, erwartet.
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