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Jobcenter planen Bagatellgrenze von 50 Euro

Quelle: www.arbeitsagentur.de

Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet an der Vereinfachung der Regelungen für den Bezug von ALG 2. Demnach soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden, laut derer Arbeitslose und Aufstocker zu viel erhaltene Zahlungen bis zu einem Wert von 50 Euro nicht mehr erstatten müssen. Die Jobcenter könnten dadurch sogar Geld sparen, trotzdem gibt es starke Kritik an dem Vorschlag.

Auch wenn die Regeln für den Bezug von Arbeitslosengeld 2 nach und nach vereinfacht wurden, sind sie für viele Menschen immer noch schwer durchschaubar. Die Jobcenter werden als penible Behörde angesehen, denen die Empfänger egal sind und nur die harten Fakten zählen. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, möchte, natürlich nicht ganz uneigennützig, etwas Menschlichkeit in die Behörde bringen, indem zu viel gezahltes ALG 2 bis zu einer Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden soll.

Bagatellgrenze von 50 Euro

Der Vorschlag, eine Bagatellgrenze von 50 Euro einzuführen, ist Bestandteil eines 63-seitigen Vorschlagspakets zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Es soll dabei nicht um Geld gehen, das aufgrund falscher Angaben zu viel gezahlt wurde. Vielmehr können sogenannte Überzahlungen auch einfach aufgrund der Verwaltungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit geschehen, wie Alt anhand eines Beispiels erklärt.

So kann es beispielsweise sein, dass jemand eine Arbeitsstelle antritt und der erste Arbeitstag auf den letzten Tag des Monats fällt, weil der Tag ein Montag ist und mit zu der ersten Arbeitswoche gezählt wird. Da der Arbeitnehmer nun auch an diesem Tag Geld verdient und nicht mehr arbeitslos ist, fordert das Jobcenter das für diesen Tag gezahlte Arbeitslosengeld 2 zurück. Dabei handelt es sich in der Regel um äußerst geringe Beträge. Alt möchte in Zukunft auf die Rückforderung solcher Beträge verzichten, da solche Regelungen „von den Betroffenen als pedantisch empfunden“ würden und derartige Forderungen mit einem großen Verwaltungsaufwand für die Jobcenter verbunden ist, dessen Kosten meist höher sind, als die Forderungen.

Hartz-IV-Empfänger „sind ja keine Millionäre“

Weiter führte er aus, dass solche Kleinbeträge häufig auch nicht zurückerstattet werden könnten. „Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, sagte er und verwies darauf, dass ALG 2-Empfänger sowieso jeden Cent umdrehen müssten. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren“, so Alt. Ob die geplante Regelung in Kraft treten kann, muss allerdings vom Gesetzgeber entschieden werden.

Der Vorschlag stößt natürlich auch auf Kritik. Kritiker sehen ein großes Risiko darin, dass solche Regelungen negative Auswirkungen auf die allgemeine Zahlungsmoral der Bürger haben könnte. Demnach könnte sich die Auffassung durchsetzen, Beträge unter 50 Euro müssten überhaupt nicht mehr zurückgezahlt werden, egal welche Behörde dies, aus welchem Grund auch immer, fordere. Alt äußerte Verständnis für diese Kritik und den befürchteten „unerwünschten Effekt“.

Carsten

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