Am Ende des gestrigen Spitzentreffens von Bund und Ländern zu Gesprächen über Reformen bei der Ökostrom-Förderung, zeigten sich beide Seiten mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden. Beschlossen wurde der kontrolliert gebremste Ausbau von Wind- und Biomassekraftwerken und damit eine Verringerung der Förderkosten, die über die EEG-Umlage von den Verbrauchern finanziert werden. Ziel des Kompromisses ist größere Planungssicherheit seitens der Industrie und die Stabilisierung des Strompreises.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) trafen sich am gestrigen Dienstag mit den 16 Ministerpräsidenten der Länder. Themen des Treffens waren die Zukunft der Energiewende, der künftige Ausbau der Ökostrom-Förderung, sowie dessen Finanzierung. Im Vorfeld des Treffens wurden die Erwartungen gedämpft, da die Forderungen von Bund und Ländern teils stark von einander abwichen und sich die Länder auch untereinander nicht einig waren. Um so überraschender war es, dass am Abend ein Kompromiss verkündet wurde, mit dem der Großteil der Beteiligten äußerst zufrieden ist.
Begrenzter Ausbau als Strompreisbremse
Beschlossen wurde vor allem die Begrenzung des Ausbaus von Ökostrom-Kraftwerken. Offshore-Windanlagen sollen zwar weiter ausgebaut werden, allerdings nur noch bis zu einer Kapazität von 6.500 Megawatt bis zum Jahr 2020. Zuvor war der Ausbau auf 10.000 Megawatt geplant. Auch der Ausbau von Windkraftanlagen auf dem Festland wird gebremst und soll nun nur noch 2.500 Megawatt pro Jahr betragen. Die Förderung von Biomassekraftwerken wurde ebenfalls gedeckelt, sodass nur noch 100 Megawatt zusätzlicher Strom pro Jahr aus entsprechenden Kraftwerken gewonnen werden soll. Was für die Verbraucher wie der Plan klingen mag, die Förderung günstiger und sauberer Energie zu bremsen und den Energieversorgern zu erlauben, noch langfristig teuren Strom aus konventionellen Energiequellen zu immer weiter steigenden Preisen zu verkaufen, soll jedoch genau das Gegenteil bewirken.
Die Kürzung der Fördergelder für Ökostrom-Anlagen sollen sich positiv auf die Strompreise auswirken. Die Förderkosten werden von den Verbrauchern durch die EEG-Umlage finanziert, welche maßgeblich für die ständig steigenden Strompreise verantwortlich ist. Durch die striktere und kontrollierte Begrenzung des Ökostrom-Ausbaus soll die Höhe der EEG-Umlage stabilisiert werden. Wirtschaftsminister Gabriel gab an, die Umlage, die derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde beträgt, würde sich dank der Reformen bis zum Jahr 2020 um lediglich 0,2 Cent erhöhen.
Regierung geht auf Länder zu
Der Kompromiss kam zustande, da Gabriel und Merkel auf viele Forderungen der Ministerpräsidenten eingingen. So wurde beispielsweise festgelegt, dass es trotz des verringerten Ausbauziels für Offshore-Windanlagen, weitere Genehmigungen für neue Anlagen geben wird. Bei Windenergieanlagen auf Land wurde sich darauf geeinigt, dass der Austausch alter Windräder durch neue und leistungsstärkere Elemente, nicht in die Begrenzung von 2.500 Megawatt Neuausbau eingerechnet wird. Für Biomassekraftwerke gilt eine ähnliche Regelung. Die 100 Megawatt pro Jahr gelten nur für neue Anlagen, nicht aber für den Ausbau bestehender Kraftwerke.
Bezüglich der Befreiung von der EEG-Umlage konnte sich die Industrie erneut durchsetzen. Eine Kürzung der Rabatte für energieintensive Unternehmen wird zwar schon lange auch von der EU gefordert, jedoch von der Bundesregierung weiter abgelehnt, da man dadurch eine große Belastung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen befürchtet. Die Reform soll am 8. April vom Kabinett beschlossen werden. Andere wichtige Punkte für die Energiewende wurden auf dem Gipfel nicht besprochen. Diese wären zum Beispiel der Netzausbau, die Zukunft bestehender konventioneller Kraftwerke oder die Planung der Speicherkapazitäten für Reservestrom.